Gartenbau Norbert Freischläger
GartenbauNorbert Freischläger

 

Die Dauergrabpflege

Schöne Gräber für Jahrzehnte

 

Dauergrabpflege ist ein Service der Friedhofsgärtner, der wachsenden Zuspruch genießt. Sei es aus zeitlichen Gründen, wegen der zunehmenden Entfernung zum Grab oder aufgrund einer persönlichen Behinderung: Immer mehr Bürger nutzen dieses individuelle Angebot. Im Dauergrabpflegevertrag wird über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren bis zum Ende der Ruhefrist eine regelmäßige, garantierte, gärtnerische Grabpflege sowie Blumenschmuck nach individuellen Wünschen vereinbart.

 

Das Leistungsangebot im Einzelnen:

 

Zum Standardangebot der Dauergrabpflege zählen vor allem folgende friedhofsgärtnerische Leistungen:

  • Gärtnerische Anlage der Grabstätte
  • Laufende gärtnerische Betreuung
  • Jahreszeitliche Wechselbepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer-und Herbstblumen
  • Grabschmuck zu Allerheiligen und Totensonntag
  • Das Decken des Grabes mit Tannengrün, soweit dies ortsüblich ist
  • Erneuerungen nach Einsenkungen und nach Beisetzungen
  • Erneuerung der gesamten gärtnerischen Anlage in zu vereinbarenden Abständen.

 

Die vertraglichen Sicherheiten:

Der treuhänderisch garantierte Dauergrabpflegevertrag wird mit einem Friedhofsgärtner abgeschlossen, der von der Friedhofsverwaltung zugelassen und Mitglied seiner Berufsorganisation ist. Der Vertrag enthält Angaben über die Grabstätte, die Laufzeit, sowie die zu erbringenden Leistungen. Die Treuhandstelle, die auch sämtliche Zahlungen an den Friedhofsgärtner vornimmt, prüft den Vertrag und verwaltet die jeweilige Vertragssumme, die als Einmalzahlung bei Vertragsabschluss geleistet wird. Die jährlich anfallenden Erträge werden dem Treuhandkonto gutgeschrieben und für Preissteigerungen und für unvorhersehbare Leistungen verwendet. Diese stammen aus Sammelverwahr- und Zinsgutschriften, sowie aus mündelsicheren festverzinslichen Wertpapieren. Der mit der Grabpflege beauftragte Fachbetrieb richtet sich in der Gestaltung und Pflege nach den örtlichen Gegebenheiten und Bestimmungen der Friedhofsordnung.

 

Was ist ein Dauergrabpflege-Vertrag?

Die normalen Aufträge zur Grabpflege bestehen zwischen Auftraggeber und Friedhofsgärtner zur Pflege und Bepflanzung einer Grabstätte. Der Auftraggeber erhält vom Friedhofsgärtner halbjährlich oder jährlich die Rechnung über die erfolgten Leistungen. Ein Dauergrabpflege-Vertrag ist gegeben, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Friedhofsgärtner unter Mitwirkung der Genossenschaft der Friedhofsgärtner als Treuhandstelle, ein schriftlicher Vertrag für eine bestimmte Zeitdauer, mindestens für 5 Jahre, in der Regel aber für die gesamte Ruhefrist, abgeschlossen wird. 

Wer ist die Genossenschaft?

Die Genossenschaft der Friedhofsgärtner ist die regionale Treuhandstelle beim Abschluss von Dauergrabpflegeverträgen. Genossenschaftsmitglieder sind verschiedene Friedhofsgärtner, die auf den kommunalen und konfessionellen Friedhöfen tätig sind. Ziel ist es, dem Kunden eine sichere Pflege seiner Grabstätte auf Dauer zu ermöglichen. Als Mitglied im Westfälischen Genossenschaftsverband bietet die Genossenschaft Ihnen die Gewähr für ein Höchstmaß an qualitativer Leistung bei der Grabpflege sowie größte Sicherheit für das überlassene und treuhänderisch zu verwaltende Kapital aus den Dauergrabpflegeverträgen. Im gesamten Bundesgebiet bestehen gleiche Einrichtungen. Sie sind zusammengeschlossen in der Dauergrabpflege-Gesellschaft Deutscher Friedhofsgärtner, Bonn-Bad Godesberg.

Vorteile des Dauergrabpflegevertrages

Eine Grabpflege ist für die vereinbarte Zeitdauer gewährleistet. Die Gesellschaft überwacht die festgelegten Leistungen der Friedhofsgärtner durch regelmäßige Überprüfungen der Grabstätten. Die Gesellschaft überträgt die Pflege in andere Hände, wenn deren ordnungsgemäße Ausführung nicht mehr gesichert ist (z.B. Betriebsaufgabe eines Friedhofsgärtners, oder die Pflegeleistung entspricht nicht den Vereinbarungen).

 

Wann ist der Abschluss eines Dauergrabpflege-Vertrages empfehlenswert?

  • Wenn der Nutzungsberechtigte einer Grabstätte nicht am Ort wohnt.
  • Wenn nach dem Ableben keine Angehörigen vorhanden sind, die eine Grabstätte pflegen können. 
  • Wenn die Angehörigen nicht mit Grabpflegekosten belastet werden sollen.


Wann soll die Grabpflege beginnen?

Der Beginn einer Grabpflege wird im Dauergrabpflege-Vertrag vereinbart. Entweder bei Vertragsabschluss oder nach dem Ableben des Auftraggebers.

Formalitäten

Unter Berücksichtigung der gewünschten Pflegestufe (Grünpflege, Frühjahrs-, Sommer-, Herbstbepflanzung ggf. zusätzlicher Grabschmuck zu persönlichen Gedenktagen oder zu Ostern, Muttertag, Allerheiligen, Totensonntag, Weihnachten) erstellt der Friedhofsgärtner eine Kostenaufstellung. Sie ist die Grundlage für den Dauergrabpflegevertrag. Auftraggeber und Friedhofsgärtner unterzeichnen den Vertrag und die Kostenaufstellung jeweils 4-fach). Der Vertrag wird bei der Gesellschaft geprüft und registriert. Es wird für jeden Vertrag ein gesondertes Konto eingerichtet. Die Gesellschaft sendet je eine Ausfertigung des Vertrages und der Kostenaufstellung an den Auftraggeber und den Friedhofsgärtner und fordert vom Auftraggeber die Vertragssumme zuzüglich der im Vertrag vereinbarten Verwaltungsgebühr an.

 

Kontakt

Gartenbau

Norbert Freischläger

Lüner Bachstr 12

59427 Unna

 

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+49 2303 80170 +49 2303 80170